APOSTILE AUF DÄNISCHE HEIRATSURKUNDE
SEHR WICHTIG: Nach der Eheschliessung in Dänemark ist es notwendig eine Apostille auf Ihre dänische Heiratsurkunde zu stempeln. Die Apostile wird bei jeder Behörde in Deutschland, Russland oder andere Land verlangt. Das Apostille auf dänische Heiratsurkunde ist bei dänischem Aussenministerium zu stempeln. Wir helfen Ihnen damit gerne. Dafür sollten Sie nach Ihre Eheschliessung in Dänemark, Ihre dänische Heiratsurkunde in Original per Post uns zu senden. Diese Apostillisierung kostet bei uns 200 Euro. Ca. 7-10 Tagen nach dem Erhalt Ihre Heiratsurkunde und Servicegebühr, kriegen Sie Ihre Heiratsurkunde mit Apostille zurück.
Unsere Adresse für Zusendung der Heiratsurkunde zweck Apostilisierung:
Alina Belwaski, Postfach 20 12 44, 18073 Rostock, Germany.
Unsere Bankkonto zur Überweisung 200 Euro für Apostile:
Konto-Besitzerin - Alina Belawski ; BankName - Consorsbank;
IBAN - DE56 7603 0080 0240 6778 22; BIC-CSDBDE71XXX; Verwendungs-Zweck: Apostille + Name von Kunde.
WAS IST APOSTILE oder LEGALISIERUNG ?
APOSTILLE ist ein grosse Stempel, wo drauf oben das Wort "Apostille“ stehet. Diese Stempel ist auf Original-Dokument zu stempeln. Apostille dient als Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Beamter, der diese Dokument bei der Ausstellung unterschieben hat, und damit die Echtheit des Urkunde. Apostile wird zu Vorlage bei Behörden Auslands ausgestellt.
Dänische Standesamt (Agentur für Familienrecht) verlangt Beglaubigung in Form von Apostille oder Legalisierung auf die Dokumenten, die NICHT aus Deutschland, andere EU-Länder, USA, Kanada Australien, Neuseeland und Türkei kommen.
Also, auf die Dokumenten, die aus Deutschland oder andere oben genannte Länder kommen, eine Apostile zu machen ist NICHT notwendig (Meldebescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde).
In Gegenteil, auf die Dokumenten, die aus alle andere Länder kommen, verlangt dänische Standesamt das Apostille / Legalisierung.
Was ist Unterschied zwischen Apostille und Legalisierung? - Im Prinzip bedeutet die beide das gleiche - Bestätigung und Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift der Amtsperson, die das Dokument bei der Ausstellung unterschieben hat, und damit der Echtheit des Urkunde. Es gibt aber so genannte „Haager-Übereinkommen“ (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961). Die Länder, die Mitglieder von Haager-Übereinkommen sind, machen Apostille. Die nicht – Legalisierung.
Liste der Apostile Länder nach Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961
Legalisierung bestehet normalerweise aus drei Stempeln in folgender Reihenfolge: das betreffende Justiz- oder Innenministerium, das Aussenministerium und die örtliche dänische Botschaft oder das Generalkonsulat.
Apostille ist nur ein Stempel, der normalerweise entweder durch das Justitz- oder Aussenministerium, oder andere übergeordnete Apostille-Behörder im ausstellenden Land zugeteilt wird. Also, in Kurzem, Apostillisierung ist eine vereinfachte Legalisierung.
Wo und wie kriegt man Apostile oder Legalisierung? Ein Dokument muss immer in dem Land legalisiert / apostilisiert werden, wo es ausgestellt wurde. Also, z.B wurde die Scheidungsurkunde aus Russland ausgestellt, ist nur in Russland das Apostille zu stempeln. Apostille ist bei übergeordnete Behörden zu stempeln. Z.b in Russland kriegt man die Scheidungsurkunde bei Standesamt. In diese Fall die Apostille-Behörde ist eine übergeordnete Standesamt. In Ukraine oder Kasachstan sind die Apostille-Behörder ein Justizministerium. Also, bei jeder Land ist es anderes. Deshalb soll man nach Behörde gehen, welche Dokumeht ausgestellt hat und dort nach übergeordnete Apostile-Behörde abfragen. Sehr wichtig – Apostille ist NUR auf Original-Dokument zu stellen, nicht auf Kopie.
Gibt es keine Apostile bzw Legaliseirung auf Ihre Original-Dokument, und Sie haben keine Möglichkeit oder keine Zeit es zu schaffen (z.B wegen knappe Visumzeit), rufen Sie uns bitte schnellmöglichst an, da wir versuchen die Lösung finden.