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APOSTILE  AUF  DÄNISCHE HEIRATSURKUNDE 

 

 

SEHR WICHTIG:  Nach der Eheschliessung in Dänemark erhalten Sie sofort eine Heiratsurkunde in 2 Abschriften.  Es ist es notwendig eine Apostille auf  diese Ihre dänische Heiratsurkunde zu stempeln.  Die Apostile kann  von  jeder Behörde in Deutschland, Russland oder andere Land verlangt werden. Das Apostille auf dänische Heiratsurkunde  ist bei  dänischem Aussenministerium zu stempeln. Wir helfen Ihnen damit gerne. Dafür sollten Sie die Zahlung für Apostile auf unsere Bankkonto  möglichst schnell überweisen.

 

Kosten für die  Apostille auf Ihre  dänischen Heiratsurkunde:

 

Für 1 Exemplar - 200 Euro.

Für 2 Exemplare - 300 Euro.

 

Unser Bankkonto, auf dem Sie die Zahlung für die  Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde überweisen sollten : 

 

Alina Belawski

IBAN - DE07100101235861472671

BIC - QNTODEB2XXX

Verwendungszweck:  Apostile + Namen von Brautpaar 

 

 

Die Adresse, an die Sie die Originale Ihrer dänischen Heiratsurkunde für die Apostille senden sollen, sowie detaillierte weitere Anweisungen, erhalten  Sie sofort nach Zahlungseingang .

 

Ihre dänische Heiratsurkunde mit  Apostille  wird innerhalb von  ca. 7-10 Werktagen nach Zahlungseingang per Post  zu Ihnen zurückgesandt. 

 

 

WAS  IST  APOSTILE  oder LEGALISIERUNG ? 

 

APOSTILLE  ist ein grosse Stempel, wo drauf oben das Wort  "Apostille“ stehet.  Diese Stempel ist auf Original-Dokument zu stempeln.  Apostille dient als Beglaubigung  der Echtheit der Unterschrift des Beamter, der diese Dokument bei der Ausstellung unterschieben hat, und damit die Echtheit des Urkunde. Apostile wird zu Vorlage bei Behörden Auslands ausgestellt.

 

Um in Dänemark zu heiraten verlangt Dänische Standesamt (Agentur für Familienrecht)  eine  Beglaubigung in Form von Apostille  oder Legalisierung auf die Dokumenten, die NICHT  aus Deutschland, andere EU-Länder, USA, Kanada Australien, Neuseeland und Türkei kommen. 

 

Also, auf die Dokumenten, die aus Deutschland oder andere oben genannte Länder kommen, eine Apostile zu machen ist NICHT  notwendig (Meldebescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde).

 

In Gegenteil, auf die Dokumenten, die aus alle andere Länder  kommen, verlangt   dänische Standesamt  das Apostille / Legalisierung.

 

Was ist Unterschied zwischen Apostille und Legalisierung? - Im Prinzip bedeutet die beide das gleiche - Bestätigung und Beglaubigung  der Echtheit der Unterschrift der Amtsperson, die das  Dokument bei der Ausstellung unterschieben hat, und damit der Echtheit des Urkunde. Es  gibt aber so  genannte „Haager-Übereinkommen“ (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961).  Die Länder, die Mitglieder von  Haager-Übereinkommen sind, machen Apostille. Die nicht – Legalisierung.

 

Liste der Apostile Länder nach Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961

 

Legalisierung bestehet normalerweise aus drei Stempeln in folgender Reihenfolge: das betreffende Justiz- oder Innenministerium, das Aussenministerium und die örtliche  dänische Botschaft oder das Generalkonsulat.  

 

Apostille ist  nur ein Stempel, der normalerweise entweder durch das Justiz- oder Aussenministerium, oder andere  Apostille-Behörde im ausstellenden Land zugeteilt wird. Also, in Kurzem, Apostillisierung ist eine vereinfachte Legalisierung.

 

Wo und wie kriegt  man Apostile oder Legalisierung? Ein Dokument muss immer in dem Land legalisiert / apostilisiert werden, wo es ausgestellt wurde. Also, z.B wurde die Scheidungsurkunde aus Russland ausgestellt, ist nur in Russland  das Apostille zu stempeln. Sehr wichtig – Apostille ist NUR auf Original-Dokument zu stellen, nicht auf Kopie. Weitere ausführliche Beratung erhalten Sie nach der Zahlung.

 

Gibt es keine Apostile bzw Legaliseirung auf Ihre Original-Dokument, und Sie haben keine Möglichkeit oder keine Zeit es zu schaffen (z.B wegen knappe Visumzeit), rufen Sie uns bitte schnellmöglichst an,  da wir versuchen die Lösung finden. 

 

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