APOSTILE AUF DÄNISCHE HEIRATSURKUNDE
SEHR WICHTIG: Nach der Eheschliessung in Dänemark erhalten Sie sofort eine Heiratsurkunde in 2 Abschriften. Es ist es notwendig eine Apostille auf diese Ihre dänische Heiratsurkunde zu stempeln. Die Apostile kann von jeder Behörde in Deutschland, Russland oder andere Land verlangt werden. Das Apostille auf dänische Heiratsurkunde ist bei dänischem Aussenministerium zu stempeln. Wir helfen Ihnen damit gerne. Dafür sollten Sie die Zahlung für Apostile auf unsere Bankkonto möglichst schnell überweisen.
Kosten für die Apostille auf Ihre dänischen Heiratsurkunde:
Für 1 Exemplar - 200 Euro.
Für 2 Exemplare - 300 Euro.
Unser Bankkonto, auf dem Sie die Zahlung für die Apostille auf der dänischen Heiratsurkunde überweisen sollten :
Alina Belawski
IBAN - DE07100101235861472671
BIC - QNTODEB2XXX
Verwendungszweck: Apostile + Namen von Brautpaar
Die Adresse, an die Sie die Originale Ihrer dänischen Heiratsurkunde für die Apostille senden sollen, sowie detaillierte weitere Anweisungen, erhalten Sie sofort nach Zahlungseingang .
Ihre dänische Heiratsurkunde mit Apostille wird innerhalb von ca. 7-10 Werktagen nach Zahlungseingang per Post zu Ihnen zurückgesandt.
WAS IST APOSTILE oder LEGALISIERUNG ?
APOSTILLE ist ein grosse Stempel, wo drauf oben das Wort "Apostille“ stehet. Diese Stempel ist auf Original-Dokument zu stempeln. Apostille dient als Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Beamter, der diese Dokument bei der Ausstellung unterschieben hat, und damit die Echtheit des Urkunde. Apostile wird zu Vorlage bei Behörden Auslands ausgestellt.
Um in Dänemark zu heiraten verlangt Dänische Standesamt (Agentur für Familienrecht) eine Beglaubigung in Form von Apostille oder Legalisierung auf die Dokumenten, die NICHT aus Deutschland, andere EU-Länder, USA, Kanada Australien, Neuseeland und Türkei kommen.
Also, auf die Dokumenten, die aus Deutschland oder andere oben genannte Länder kommen, eine Apostile zu machen ist NICHT notwendig (Meldebescheinigung, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde).
In Gegenteil, auf die Dokumenten, die aus alle andere Länder kommen, verlangt dänische Standesamt das Apostille / Legalisierung.
Was ist Unterschied zwischen Apostille und Legalisierung? - Im Prinzip bedeutet die beide das gleiche - Bestätigung und Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift der Amtsperson, die das Dokument bei der Ausstellung unterschieben hat, und damit der Echtheit des Urkunde. Es gibt aber so genannte „Haager-Übereinkommen“ (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961). Die Länder, die Mitglieder von Haager-Übereinkommen sind, machen Apostille. Die nicht – Legalisierung.
Liste der Apostile Länder nach Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961
Legalisierung bestehet normalerweise aus drei Stempeln in folgender Reihenfolge: das betreffende Justiz- oder Innenministerium, das Aussenministerium und die örtliche dänische Botschaft oder das Generalkonsulat.
Apostille ist nur ein Stempel, der normalerweise entweder durch das Justiz- oder Aussenministerium, oder andere Apostille-Behörde im ausstellenden Land zugeteilt wird. Also, in Kurzem, Apostillisierung ist eine vereinfachte Legalisierung.
Wo und wie kriegt man Apostile oder Legalisierung? Ein Dokument muss immer in dem Land legalisiert / apostilisiert werden, wo es ausgestellt wurde. Also, z.B wurde die Scheidungsurkunde aus Russland ausgestellt, ist nur in Russland das Apostille zu stempeln. Sehr wichtig – Apostille ist NUR auf Original-Dokument zu stellen, nicht auf Kopie. Weitere ausführliche Beratung erhalten Sie nach der Zahlung.
Gibt es keine Apostile bzw Legaliseirung auf Ihre Original-Dokument, und Sie haben keine Möglichkeit oder keine Zeit es zu schaffen (z.B wegen knappe Visumzeit), rufen Sie uns bitte schnellmöglichst an, da wir versuchen die Lösung finden.