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DOKUMENTEN / UNTERLAGEN FÜR HEIRATEN IN DÄNEMARK

+49(0)3814616487  ( Montag bis Freitag 10.00 -19.00)

Mob/WhatsApp: +49 1752882147   ehedk24@gmail.com

 

 

Auf  diese Internetseite ist nur allgemeine  Info  zu  notwendige Dokumenten dargestellt. Rechtsverbindliche  Bestätigung, ob Ihre Dokumenten  in Ordnung für Trauung in Dänemark  sind, erhalten Sie erst nach vollständige   Zahlung.

 

In Bezug auf die Unterlagen gibt es zwei Schlüsselfragen zu beachten:

 

1️⃣ Was ist Ihre Staatsbürgerschaft? Da  ob das Schengen-Visum für Sie notwendig ist oder nicht, kommt es darauf an.

Ein Schengen-Visum wird NICHT benötigt  für  Staatsbürger  von: Deutschlands, EU-Länder, USA, Kanada, Australien, Neuseeland  und Personen mit Aufenthaltserlaubnis  in diesen Ländern.

Bürger von  manche Länder von Sud Amerika,  Israel, Ukraine, Georgien ,  Albanien können in Dänemark innerhalb  ein 3-monatiges visumfreies Aufenthalt  heiraten.

 

Bürger Russlands, Kasachstans und anderer Länder benötigen  ein Schengen-Visum

 

Eine detaillierte Liste der Länder, deren Bürger ein Schengen-Visum benötigen, finden Sie auf der Website des Bundesaußenministeriums

 

2️⃣ In welchem Land wurden Ihre Dokumente ausgestellt? Da es darauf ankommt, ob es notwendig ist, eine Apostille  / Legalisierung aus die Unterlagen  anzubringen. Wenn das Dokument in Deutschland, den EU-Ländern, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und der Türkei ausgestellt wurde, sollte Apostille / Legalisierung NICHT daran angebracht werden.

 

Und  jetzt nun  ausführlicher -

 

Kopie von diese Unterlagen sollten Sie uns senden entweder 

per   E.mail: ehedk24@gmail.com oder  WhatsApp: +49 175-2882147 oder

oder Fax - 03212-10228803:

 

❤️❤️ Für Staatsbürger Deutschlands oder andere EU-Länder,   für  Einwohner mit Aufenthaltserlaubnis in  Deutschland oder  EU-Länder,  so wie für Staatsbürger von Israel, USA, Kanada, Australien, die ledig sind: 

 

1️⃣ Gültige Ausweis (beide Seiten)  oder Reisepass (alle Seiten ). Für Einwohner mit Aufenthaltserlaubnis: Alle Seiten von  Reisepass mit gültige Aufenthaltstittel.

2️⃣ Meldebescheinigung, mit Angaben des Familienstand,  normalerweise  ist bei Meldebehörde erhältlich, Gültigkeitsfrist -  4 Monaten seit Ausstellungsdatum

3️⃣  Geburtsurkunde oder eventuell andere Dokument wo Geburtsort und Geburtsdatum stehet 

 

 

❤️❤️Für Staatsbürger  Deutschlands oder andere EU-Länder,   für  Einwohnender  mit Aufenthaltserlaubnis in  Deutschland oder  EU-Länder,  so wie für Bürger von Israel, USA, Kanada, Israel, die früher verheiratet waren: 

 

1️⃣  Dieselbe Unterlagen  wie bei ledig + Scheidungsurteil aus Gericht (mit Rechtskraftvermerk) oder Sterbeurkunde von Ex-Ehepartner/in 

 

 

❤️❤️ Für Staatsbürger von  Russland,  manche  andere ehemalige USSR-Länder, so wie  manche  Länder von  Asia, Afrika und Süd Amerika, die ledig sind:

 

1️⃣ Alle Seiten von Reisepass mit gültigem Visum

2️⃣  Familienstandurkunde und Meldebescheinigung   aus dem hiesigen  Behörde  mit Übersetzung und Apostile   oder Legalisierung , Gültigkeitsfrist -  4 Monaten seit Ausstellungsdatum.  

3️⃣ Geburtsurkunde oder eventuell  andere Dokument,  wo Geburtsort- und Geburtsdatum stehet.

 

 

❤️❤️  Für Staatsbürger von  Russland,  manche  andere ehemalige USSR-Länder, so wie  manche  Länder von  Asia, Afrika und Süd Amerika,  die früher verheiratet waren:

 

1️⃣  Dieselbe Dokumenten  wie bei ledig + Scheidungs- oder Sterbeurkunde von Ex-Ehepartner/in  mit Übersetzung und  Apostille oder Legalisation-Stempel

 

*****************************************************************************************

 

❤️ Eine detaillierte Liste der Länder, deren Bürger ein Visum benötigen, finden Sie auf der Website des Bundesaußenministeriums.

 

❤️ Weitere Info „Was ist Beglaubigung von  Apostile oder Legalisierung ?“ 

 

❤️ Sie sollen uns senden auch   VOLLMACHT, ERKLAERUNG UND AUFTRAGSFORMULAR   

 

Diese FORMULARE  zusammen mit Kopien von andere Dokumenten sind zu senden entweder  per Post,  oder Email ehedk24@gmail.com, oder WhatsApp +491752882147  oder Fax 0321-21028803.

 

Erklärung können Sie entweder selbst ausfüllen, oder wir können es für Sie tun. In diese Fall sollen Sie es nur unterschreiben - Platz für Unterschriften stehet unten auf 13-er Seite von Erklärung 

 

❤️ Für eine gleichgeschlechtliche Eheschließung  sind dieselben Dokumente erforderlich und es gelten dieselben Bedingungen wie für traditionelle Eheschließung

 

❤️ Wenn Sie beide gemeinsame Kinder haben, dann bitte auch Kopie von Geburtsurkunde (bzw. auch mit Übersetzung) der  Kinder uns senden  und Angaben bezüglich Staatsangehörigkeit der Kinder uns mitteilen. 

 

❤️ Haben Sie mehrere Ehe in der Vergangenheit gehabt, ist es  Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde von Ex-Ehepartner/in  NUR aus der letzte Ehe zu verlangen.

 

❤️ Unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft, wenn Sie in der Vergangenheit verheiratet waren und   Ihre Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde Ihres früheren Ehepartners NICHT in Deutschland, der Europäischen Union, Australien, Neuseeland, Canada, Türkei oder den USA ausgestellt wurden, benötigt diese Dokument das Siegel  von Apostille oder  Legalisierung.

 

Gleiches gilt für alle anderen Dokumente: Unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft,  wird Apostille / Legalisierung an ALLEN Ihre Dokumenten verlangt, die NICHT in Deutschland, der Europäischen Union, Australien, Neuseeland, Canada, Türkei oder den USA ausgestellt wurden. Mit Ausnahme  von  Reisepass - Reisepass benötigt keine Apostille oder  Legalisierung .

 

❤️ Sie können Kopien von Unterlagen uns  entweder im PDF-Format oder in Form von normalen Fotos, z.B  aus Ihrem Telefon im JPG-Format senden. Stellen Sie  jedoch  sicher, dass das Bild gute Qualität  hat und alles gut sichtbar ist, was auf den Dokumenten steht.

 

❤️ Alle  Unterlagen sollten entweder auf Deutsch, oder auf Englisch, oder auf Dänisch sein. Sind die Unterlagen auf andere Sprache (russisch, ukrainisch oder andere), ist eine beeidigte ÜBERSETZUNG DER UNTERLAGEN  notwendig. Wir übernehmen gerne Übersetzung Ihrer Unterlagen ins Deutsche Sprache. Übersetzung „Russisch-Deutsch“ kostet bei uns 25 Euro pro Dokument.  Übersetzung „Ukrainisch-Deutsch“  kostet ca.140 Euro pro Dokument. Weitere Sprachen nach Abfrage.

 

❤️ Dokumenten für gleichgeschlechtliche  Eheschließung  sind identisch  wie für traditionelle Eheschließung. 

 

❤️ Asylbewerber (mit Dokument - Aufenthaltsgestattung   zur Durchführung des Asylverfahrens) oder Menschen mit Duldung (Aussetzung der Abschiebung) oder mit Fiktionsbescheinigung nach  § 81 abs.3 Aufenthaltsgesetz dürfen leide NICHT  in Dänemark heiraten.

 

 

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☎︎  0381-4616487

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